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§51 EEG: Wann entfällt bei negativen Strompreisen deine Einspeisevergütung?

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
§51 EEG: Wann entfällt bei negativen Strompreisen deine Einspeisevergütung?
Energie — Stromfee (KI-Bild)

Ob deine EEG-Vergütung bei negativem Strompreis wegfällt, hängt an zwei Dingen: dem Datum deiner Inbetriebnahme (IBN) und der Dauer der Negativpreis-Phase. Hier findest du direkt, ab welcher Viertelstunde bzw. wie vielen Stunden es für deine Stufe greift.

Die kurze Antwort

Bei negativem Spotmarktpreis reduziert sich dein anzulegender Wert für diesen Zeitraum auf 0 – du bekommst also keine Marktprämie. WANN das beginnt, richtet sich nach deiner IBN: Neuanlagen ab 25.02.2025 verlieren die Vergütung schon ab der ersten negativen Viertelstunde (15 min). Ältere Anlagen behalten eine Mindestdauer (Stunden-Schwelle), unterhalb derer die Vergütung bestehen bleibt.

§51 EEG: Wann entfällt bei negativen Strompreisen deine Einspeisevergütung?
Energie — Stromfee (KI-Bild)
Ab wann es greift – gestaffelt nach Inbetriebnahme

IBN 2021 bis 2022 (ab 500 kW): ab 4 zusammenhängenden Stunden (§51 EEG 2021). Bestandsanlagen mit IBN 01.01.2023 bis 24.02.2025 (ab 400 kW): gestaffelt (§51 Abs.1 EEG 2023 i.d.F. 24.02.2025). IBN ab 25.02.2025: ab der 1. Viertelstunde, keine Mindestdauer (Solarspitzengesetz, §51 Abs.1a EEG / BGBl 2025 I Nr.51).

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Wichtig bei Bestandsanlagen: Die Schwelle sinkt nach Ereignis-Jahr

Für Anlagen mit IBN 01.01.2023 bis 24.02.2025 (ab 400 kW) zählt nicht dein IBN-Jahr, sondern das Kalenderjahr, in dem der Negativpreis auftritt.1 EEG 2023 i.d.F. 24.02.2025 i.V.m. §100 Abs.46; BT-Drs. 20/4915 S.159). Der häufigste Denkfehler ist, die Schwelle fest ans IBN-Jahr zu binden – sie folgt dem Ereignis-Jahr.

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Energie — Stromfee (KI-Bild)
Bestandsschutz: Deine Inbetriebnahme entscheidet

§100 Abs.46 EEG schützt Anlagen mit IBN VOR dem 25.02.2025 vor den schärferen Solarspitzen-Regeln. Wurde deine Anlage vorher in Betrieb genommen, gilt weiter die für deine Stufe passende Stunden-Schwelle (6 h, 4 h oder die Kalenderjahr-Staffel). Nur wer ab dem 25.02.2025 in Betrieb geht, fällt unter die Viertelstunden-Regel ab der ersten Minute Negativpreis.

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Energie — Stromfee (KI-Bild)
Für wen die Regel überhaupt gilt

Betroffen ist die geförderte Direktvermarktung (Marktprämien-Modell), in der Regel Anlagen über 100 kW. Die oben genannten Leistungs-Schwellen (100 kW, 400 kW, 500 kW) grenzen ab, welche Größe in welcher IBN-Stufe erfasst wird. Kleinere Anlagen in fester Einspeisevergütung sind von der §51-Stunden-Logik zunächst nicht in gleicher Weise betroffen – prüfe hier deinen konkreten Vergütungspfad.

Bekommst du die verlorene Zeit zurück? (§51a)

Ja, teilweise: Die Zeiträume ohne Vergütung verlängern deinen 20-jährigen Förderzeitraum am Ende (§51a EEG). Für IBN ab 25.02.2025 gilt bei PV ein Halbierungsfaktor von 0,5 – es wird nur die Hälfte der negativen Viertelstunden angehängt. Bei Bestandsanlagen mit IBN vor dem 25.02.2025 erfolgt die Verlängerung ohne Halbierung (volle Stunden).

🎬 Betrieb in Negativstunden

Aus der Stromfee-Akademie

Erklärfilme zu genau diesem Thema — §51 aus Betreibersicht, die Direktvermarktungs-Frage und das Phänomen negativer Strompreise.

§51 EEG aus Betreibersicht
Die Direktvermarktungs-Frage
Phänomen Negative Strompreise · Reel · 52 s
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