Redispatch-Portal: 4,4 Millionen Abregelungen — live sichtbar gemacht
„Die Sonne liefert. Das Netz verweigert." Unter diesem Titel dokumentiert das Redispatch-Portal von Stromfee.AI, wann Erneuerbare-Anlagen vom Netzbetreiber abgeregelt werden, obwohl Sonne und Wind liefern würden. Die Sammlung reicht bis 2013 zurück und umfasst nach Angaben der Seite rund 4,4 Millionen Abregelungs-Ereignisse.

Was Redispatch 2.0 ist
Wird das Netz eng, dürfen Netzbetreiber Erneuerbare-Anlagen ab 100 kW drosseln (§13a EnWG, seit Oktober 2021). Für die entgangene Erzeugung — die Ausfallarbeit — steht eine Entschädigung zu. Abgerechnet wird entweder pauschal oder spitz; die Fristen sind eng (u. a. Jahresabrechnung 28.02., vierwöchiges Widerspruchsfenster, dreijährige Verjährung). Das Portal erklärt diese Regeln in einem eigenen Wissens-Bereich.
Was das Portal kann

Ein Rechenbeispiel
Als Größenordnung nennt die Seite eine 750-kWp-Freiflächenanlage mit Volleinspeisung: rund 34,2 Stunden Abregelung im Monat, gut 24.660 kWh nicht eingespeist, etwa 1.973 € entgangener Erlös pro Monat — über das Jahr ein Fehlbetrag im Bereich von 4.500 €+. Ob der Betrag am Ende genau so ausfällt, hängt vom Abrechnungsverfahren ab; entscheidend ist, dass er überhaupt geltend gemacht wird.
Wie die Daten entstehen
Hinter dem Portal steht eine Muster-Erkennung, die Wetter, Erzeugung, Preise und Netzfrequenz verknüpft (die Seite spricht von 21 Kausalketten und Datenquellen wie SMARD, ENTSO-E und DWD-Satellitendaten in 2 km × 2 km / 15-Minuten-Auflösung). Wöchentliche KI-Videobriefings fassen das Geschehen zusammen — in einer Beispielwoche etwa 30.797 Ereignisse mit einer Aufteilung PV 68 % / Wind 29 % / Biogas 2 %.
Für wen
PV- und Wind-Betreiber ab 100 kW, Industrie- und Gewerbekunden, Landwirtschaft und Kommunen. Das Portal bietet eine kostenlose Erstanalyse und Detailauswertung an — der erste Schritt, um eine Redispatch-Entschädigung überhaupt einzufordern.
Redispatch-Entschädigung prüfen lassen?
Unabhängige Prüfung der Ausfallarbeit und Entschädigung nach §13a EnWG — von HR Energiemanagement.
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