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Abregelung von PV-Anlagen: Was das heißt und wann es dich trifft

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
Abregelung von PV-Anlagen: Was das heißt und wann es dich trifft
Monitoring & Netzanalyse — Stromfee (KI-Bild)

Abregelung heißt, dass deine PV-Anlage vorübergehend weniger oder gar nichts einspeist – entweder weil das Netz überlastet ist oder weil der Strompreis negativ wird. Ob du dafür Geld bekommst, hängt davon ab, wer abregelt und warum – hier bekommst du beide Fälle klar getrennt.

Zwei Arten der Abregelung – nicht verwechseln

Es gibt zwei völlig unterschiedliche Fälle. Erstens die netzbedingte Abregelung: Der Netzbetreiber fährt deine Anlage bei einem Netzengpass ferngesteuert herunter (Einspeisemanagement / Redispatch 2.0). Zweitens die preisbedingte Abregelung: Bei negativen Börsenpreisen lohnt sich das Einspeisen nicht mehr, weil du dafür keine Vergütung bekommst. Beim ersten Fall wirst du in der Regel entschädigt, beim zweiten nicht – deshalb solltest du immer zuerst klären, welcher Fall bei dir vorliegt.

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Monitoring & Netzanalyse — Stromfee (KI-Bild)
Wann deine Anlage netzbedingt abgeregelt wird

Wird lokal mehr Strom erzeugt als das Netz aufnehmen kann, darf der Netzbetreiber steuerbare Anlagen drosseln, um das Netz stabil zu halten. Voraussetzung ist, dass deine Anlage fernsteuerbar ist – für größere Anlagen ist eine technische Steuerbarkeit (§9 EEG) ohnehin Pflicht. Diese Abregelung ist eine geregelte Notfallmaßnahme und kommt meist an sonnenreichen Mittagsstunden mit hoher Einspeisung und schwacher Netzlast vor.

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§51 EEG & Solarspitzengesetz: 0 Cent bei negativem Preis

Sinkt der Day-Ahead-Börsenpreis ins Negative, entfällt nach §51 EEG (Solarspitzengesetz) die EEG-Vergütung – und zwar ab der ersten Viertelstunde. Du speist dann faktisch umsonst ein. Das ist keine Seltenheit: In unserer eigenen ENTSO-E-Auswertung zählen wir für 2026 bis jetzt 396 Negativstunden, mit einem Tiefstwert von –500 EUR/MWh. Die Regelung wirkt kalenderjahr-gestaffelt und betrifft vor allem Anlagen in der Einspeisevergütung.

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Bekommst du eine Entschädigung?

Das hängt am Auslöser. Bei netzbedingter Abregelung durch den Netzbetreiber (Redispatch 2.0 / Einspeisemanagement) hast du grundsätzlich Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für den entgangenen Strom. Bei der preisbedingten Nicht-Vergütung nach §51 EEG gibt es dagegen keine Entschädigung – der Ausfall ist einkalkuliert. Prüfe deine Abrechnung daher gezielt darauf, ob eine Ausfallarbeit ausgewiesen und vergütet wurde.

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Was du gegen Abregelungs-Verluste tun kannst

Gegen die §51-Verluste hilft vor allem, den Strom in den kritischen Stunden nicht einzuspeisen, sondern selbst zu nutzen oder zu speichern. Ein Batteriespeicher lädt genau dann, wenn der Preis negativ ist, und verkauft oder verbraucht später – so drehst du eine Null-Vergütungs-Stunde in einen Gewinn. Auch Eigenverbrauch (Wärmepumpe, E-Auto, Lastverschiebung) und eine saubere Direktvermarktung senken deine Abhängigkeit von genau den Stunden, in denen abgeregelt wird.

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