Welche Software ist BAFA-förderfähig?

Du willst wissen, ob du Software über die BAFA fördern lassen kannst. Kurz gesagt: Ja – aber fast immer nur Energiemanagement-Software als Teil einer Effizienzmaßnahme, nicht jede beliebige Lizenz.
Die BAFA fördert Software vor allem im Programm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW), konkret in Modul 3: „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software“. Darunter fällt Software, die Energieströme erfasst, auswertet und steuert – also klassische Energiemanagement- und MSR-Software. Die Formulare dazu findest du unter bafa.de/eew im Modul 3.

Es gibt keine offizielle BAFA-Liste „förderfähiger Software-Produkte“. Gefördert wird die Investition in eine Effizienzmaßnahme – die Software ist förderfähig, wenn sie Teil davon ist (z. B. Einführung eines Energiemanagements inkl. Sensorik). Eine reine Büro- oder ERP-Lizenz ohne Energie-Bezug zahlt die BAFA nicht. Prüfe also immer: Dient die Software nachweisbar dem Erfassen und Senken deines Energieverbrauchs?

Förderfähig sind in der Regel die Ausgaben für die Energiemanagement-Software selbst, für die zugehörige Mess- und Sensortechnik sowie für Einführung und ggf. Schulung. Reine laufende Betriebskosten oder Wartungsverträge nach der Anschaffung gehören meist nicht dazu. Halte die Einzelposten sauber in Angebot und Rechnung getrennt, damit die BAFA sie zuordnen kann.

Führst du ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 ein, kann die dafür nötige Software ebenfalls Teil einer förderfähigen Maßnahme sein. Auch im Umfeld eines Energieaudits (DIN EN 16247) kann Mess- und Auswertungssoftware relevant werden. Welches Programm für dich passt, hängt von Unternehmensgröße und Ziel ab – kläre das vor dem Kauf, denn du darfst mit der Maßnahme erst nach Antragstellung beginnen.

1) Maßnahme und passendes Modul festlegen. 2) Angebote einholen, die Software klar als Energiemanagement-/MSR-Position ausweisen. 3) Antrag über das BAFA-Portal stellen – vor Auftragsvergabe. 4) Erst nach Bewilligung bestellen und einbauen. 5) Nach Umsetzung Fachunternehmererklärung, Schlussrechnung und Verwendungsnachweis online einreichen. Wer zuerst kauft und dann beantragt, verliert die Förderung.
Genaue Förderquoten, Höchstbeträge und die aktuell gültigen Merkblätter stehen ausschließlich auf bafa.de (EEW, Modul 3). Verlasse dich für Fristen und Prozentsätze nicht auf Angebote von Anbietern, sondern auf das offizielle Merkblatt – oder lass dich vorab von einem Energieberater bzw. uns durch den Antrag begleiten.