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Bundesnetzagentur und negative Strompreise: Wer macht die Preise?

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
Bundesnetzagentur und negative Strompreise: Wer macht die Preise?
Strommarkt & Tarife — Stromfee (KI-Bild)

Kurz gesagt: Die Bundesnetzagentur setzt die negativen Strompreise nicht selbst fest – diese entstehen an der Strombörse. Die Behörde reguliert die Netze und stellt dir die Preisdaten öffentlich auf ihrem Portal SMARD zur Verfügung.

Setzt die Bundesnetzagentur die negativen Preise fest?

Nein. Der Großhandelspreis für Strom entsteht an der Börse (EPEX SPOT) in der Day-Ahead-Auktion – aus Angebot und Nachfrage. Übersteigt das Angebot die Nachfrage stark, kann der Preis ins Minus rutschen. Die Bundesnetzagentur ist die Regulierungsbehörde für die Stromnetze und überwacht den Markt, sie diktiert aber keine Börsenpreise.

Bundesnetzagentur und negative Strompreise: Wer macht die Preise?
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Was hat die Bundesnetzagentur dann damit zu tun?

Ihre Rolle ist Aufsicht und Transparenz: Sie betreibt die offene Datenplattform SMARD (smard.de), auf der du die Großhandelspreise stundengenau nachschauen kannst – inklusive der Stunden mit negativen Preisen. Zusätzlich beobachtet sie das Marktgeschehen im Rahmen ihres Monitorings.

Bundesnetzagentur und negative Strompreise: Wer macht die Preise?
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Wann wird der Strompreis überhaupt negativ?

Wenn viel Wind- und Solarstrom auf eine niedrige Nachfrage trifft – oft sonnige oder windige Stunden am Wochenende oder mittags. Dann müssen Erzeuger teils dafür zahlen, dass ihr Strom abgenommen wird. Unsere eigene ENTSO-E-Auswertung zählt für Deutschland im Jahr 2026 bislang 409 Stunden mit negativen Preisen, der Tiefstwert lag bei −500 EUR/MWh.

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Wo siehst du die negativen Preise selbst?

Auf smard.de unter „Marktdaten“ → „Großhandelspreise“. Dort wählst du Deutschland und den Zeitraum und siehst den Stundenpreis. Negative Werte werden mit einem Minus vor dem Betrag (in EUR/MWh) angezeigt – so kannst du jede Negativstunde direkt nachvollziehen.

Bundesnetzagentur und negative Strompreise: Wer macht die Preise?
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Warum das für Anlagenbetreiber wichtig ist

Nach dem EEG (§51, verschärft durch das Solarspitzengesetz) gibt es für geförderte Anlagen in Stunden mit negativen Preisen grundsätzlich keine Marktprämie. Wer eine PV- oder BESS-Anlage betreibt, verliert in diesen Stunden also Erlös bzw. Förderung – es lohnt sich, die Negativstunden zu kennen und die Einspeisung oder einen Speicher entsprechend zu steuern.

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