Direktvermarktung — was ist das und wie funktioniert sie?

Direktvermarktung heißt: Dein Strom geht nicht mehr über die feste EEG-Vergütung an den Netzbetreiber, sondern wird von einem Direktvermarkter an der Strombörse verkauft. Du bekommst den Börsenerlös plus die Marktprämie — abzüglich der Gebühr deines Vermarkters.
Bei der Direktvermarktung überträgst du deinem Direktvermarkter das Recht, den Strom deiner PV-, Wind- oder Biogasanlage zu vermarkten. Er verkauft ihn am Spotmarkt (Day-Ahead und Intraday) und rechnet mit dir ab. Die Differenz zwischen deinem anzulegenden Wert und dem durchschnittlichen Börsenpreis gleicht die Marktprämie aus — dadurch bleibt dein Erlös planbar, auch wenn die Börsenpreise schwanken.

Anlagen ab 100 kW installierter Leistung sind gesetzlich zur Direktvermarktung verpflichtet — das gilt für Neuanlagen ebenso wie für Bestandsanlagen dieser Größe. Kleinere Anlagen können freiwillig wechseln, wenn sich das rechnet. Wichtig: Ohne Direktvermarktung gibt es für pflichtige Anlagen keine Marktprämie, der Strom fällt in die deutlich schlechtere Ausfallvergütung.

1) Direktvermarkter auswählen und Vertrag schließen. 2) Fernsteuerbarkeit herstellen — deine Anlage braucht eine Fernwirktechnik, über die der Vermarkter Ist-Einspeisung abrufen und die Leistung reduzieren kann. 3) Der Vermarkter meldet dich beim Netzbetreiber an und übernimmt die Bilanzkreiszuordnung. 4) Ab dem vereinbarten Monatsersten läuft die Vermarktung; die Abrechnung kommt monatlich.

Achte auf: Höhe und Art der Vermarktungsgebühr (fix in ct/kWh oder prozentual), Laufzeit und Kündigungsfrist, Regelung für negative Preisstunden, Umgang mit Redispatch-Abrufen und die Frage, wer die Kosten für Ausgleichsenergie trägt. Verlange außerdem eine Abrechnung, in der Day-Ahead- und Intraday-Erlöse getrennt ausgewiesen sind — sonst kannst du nicht prüfen, ob dein Vermarkter gut gearbeitet hat.

Der Unterschied zwischen einem guten und einem schlechten Vermarkter liegt selten in der Grundgebühr, sondern im Handel: Wie nah kommt dein Erlös an den Monatsmarktwert heran, wird der Intraday-Markt genutzt, und wie werden Abweichungen zwischen Prognose und Ist-Einspeisung ausgeglichen? Ein flexibler Anlagenpark — etwa Biogas mit Speicher oder PV mit Batterie — kann gezielt in Hochpreisstunden einspeisen und in Negativpreisstunden abregeln. Genau dort entstehen die Cent, die über Jahre den Unterschied machen.
Dein Vermarkter darf deine Anlage abregeln — im Rahmen des Vertrags und bei Redispatch-Anweisungen des Netzbetreibers. Du solltest jede Abregelung nachvollziehen können: Wann, wie lange, auf welche Leistung, und auf wessen Anweisung. Eine eigene Messung parallel zur Fernwirktechnik ist der einzige Weg, das unabhängig zu prüfen. Ohne eigene Daten glaubst du der Abrechnung — mit eigenen Daten kannst du sie kontrollieren.
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