EEW-Förderung: Was gefördert wird und wie du sie bekommst

Die EEW-Förderung ist die "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" — Geld vom Bund für Unternehmen, die mit einer Investition Energie und CO₂ einsparen. Du beantragst sie beim BAFA als Zuschuss oder bei der KfW als Kredit mit Tilgungszuschuss, und zwar immer, bevor du bestellst.
Gefördert wird die Investition, die nachweislich Energie spart — nicht der Ersatz eines alten Geräts durch ein gleich schlechtes. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inklusive Contractoren und Freiberufler mit gewerblicher Tätigkeit) unabhängig von der Größe; kleine und mittlere Unternehmen bekommen in der Regel einen höheren Fördersatz als Konzerne. Zwei Wege: Zuschuss über das BAFA oder Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW — für dasselbe Vorhaben nur einer von beiden.

Die Richtlinie ist in Module geteilt, und dein Vorhaben muss in genau eines passen: Modul 1 Querschnittstechnologien (Pumpen, Druckluft, Ventilatoren, Antriebe, Wärmerückgewinnung), Modul 2 Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Modul 3 Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software, Modul 4 energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen, Modul 5 Transformationskonzepte, Modul 6 Elektrifizierung von Prozesswärme. Modul 1 hat feste Technologielisten und läuft am schnellsten; Modul 4 ist das große, offene Modul und wird im Wettbewerbsverfahren nach Fördereffizienz vergeben — also danach, wie viel Förderung du je eingesparter Tonne CO₂ brauchst. Prüf vor dem Antrag die aktuelle Fassung der Richtlinie, die Modulzuschnitte und Fördersätze werden regelmäßig angepasst.

1) Einsparung rechnen: Wie viel kWh und wie viel CO₂ spart die Maßnahme gegenüber dem Ist-Zustand? Ohne belastbare Zahlen kein Antrag. 2) Modul und Förderweg wählen (BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit). 3) Antrag im BAFA-Portal stellen — vor Vorhabenbeginn. 4) Zuwendungsbescheid abwarten. 5) Umsetzen und alle Rechnungen sauber der bewilligten Maßnahme zuordnen. 6) Verwendungsnachweis samt Nachweis der Einsparung einreichen, danach wird ausgezahlt. Die Auszahlung kommt nach der Umsetzung, nicht vorher — plan die Vorfinanzierung mit ein.

Als Vorhabenbeginn gilt schon der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags — also die verbindliche Bestellung, nicht erst die Montage. Wer vor der Antragstellung unterschreibt, verliert den Anspruch, und daran ist im Nachhinein nichts zu reparieren. Was du vorher darfst: Angebote einholen, planen, kalkulieren, und Verträge mit einer schriftlichen aufschiebenden Bedingung auf die Förderzusage abschließen. Prüf diese Klausel lieber einmal zu viel, bevor du sie unterschreibst.

Der Fördersatz ist ein Prozentsatz der förderfähigen Investitionsmehrkosten und hängt an Modul und Unternehmensgröße — kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen Aufschlag gegenüber großen Unternehmen. Nenn dir keine Zahl aus dem Internet-Bauch: Die Sätze und die Deckel je Vorhaben stehen im aktuell gültigen Richtlinientext beim BAFA, und die werden geändert. Wichtig für die Kalkulation: Förderfähig sind nur die Mehrkosten gegenüber der ohnehin nötigen Standardlösung, nicht immer die gesamte Rechnungssumme. Teils läuft die Bewilligung über die De-minimis-Regel — dann zählen andere Beihilfen der letzten Jahre auf dein Kontingent an, und du musst sie in einer De-minimis-Erklärung angeben.
Für den Antrag: Beschreibung des Ist-Zustands und der geplanten Maßnahme, die Einsparberechnung (kWh und CO₂ pro Jahr), Angebote bzw. Kostenaufstellung, Unternehmensdaten inklusive KMU-Einstufung und je nach Fall eine De-minimis-Erklärung. Für den Verwendungsnachweis: Rechnungen, Zahlungsbelege und der Nachweis, dass die Einsparung wirklich eintritt. Genau hier hilft eine Messung des Ist-Zustands vor dem Umbau — Lastgang, Zählerdaten, Betriebsstunden. Wer erst nach dem Umbau anfängt zu messen, hat keinen Vorher-Wert und muss die Einsparung rechnerisch plausibilisieren. Lässt du dich von einem Energieberater oder Dienstleister vertreten, brauchst du zusätzlich eine unterschriebene Vollmacht für das BAFA-Verfahren.
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