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Einspeisevergütung und Direktvermarktung – was ist der Unterschied?

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
Einspeisevergütung und Direktvermarktung – was ist der Unterschied?
Monitoring & Netzanalyse — Stromfee (KI-Bild)

Es sind zwei Wege, deinen eingespeisten Strom zu vergüten: die feste Einspeisevergütung und die Direktvermarktung mit Marktprämie. Welchen du wählen darfst oder musst, hängt vor allem von der Größe deiner Anlage ab.

Der Unterschied in einem Satz

Bei der festen Einspeisevergütung bekommst du für jede eingespeiste Kilowattstunde einen gesetzlich festen Satz vom Netzbetreiber. Bei der Direktvermarktung verkauft ein Dienstleister deinen Strom an der Börse, und du erhältst den Marktpreis plus eine Marktprämie vom Staat, die die Differenz zum geförderten Wert ausgleicht.

Einspeisevergütung und Direktvermarktung – was ist der Unterschied?
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Wer muss in die Direktvermarktung?

Nach dem EEG ist die Direktvermarktung für Neuanlagen ab 100 kW installierter Leistung verpflichtend. Kleinere Anlagen dürfen die feste Einspeisevergütung nutzen, können aber freiwillig in die Direktvermarktung wechseln. Prüfe die installierte Leistung deiner Anlage – sie entscheidet, welcher Weg für dich gilt.

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Was ist die Marktprämie?

Die Marktprämie ist der Förderbaustein der Direktvermarktung. Sie füllt die Lücke zwischen dem erzielten Börsen-Marktwert und dem für deine Anlage festgelegten „anzulegenden Wert“ auf. Liegt der Marktpreis niedrig, fällt die Prämie höher aus; ist der Markt gut, verdienst du über den Marktwert mehr – die Prämie sinkt entsprechend.

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Was bringt dir welcher Weg finanziell?

Die feste Einspeisevergütung ist planbar und ohne Aufwand, deckelt aber deine Erlöse. In der Direktvermarktung kannst du bei hohen Börsenpreisen mehr verdienen, trägst dafür Vermarktungsgebühren des Dienstleisters und das Marktpreisrisiko. Für größere Anlagen ist der Weg ohnehin Pflicht; für kleinere lohnt der Vergleich der Konditionen mehrerer Direktvermarkter.

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Achtung: 0 Euro bei negativen Preisen (§51 EEG)

Nach §51 EEG / Solarspitzengesetz gibt es bei negativen Strompreisen keine EEG-Vergütung mehr – und zwar ab der ersten Viertelstunde mit negativem Preis. Die genaue Ausgestaltung ist kalenderjahr-gestaffelt. Das betrifft die geförderte Vergütung in beiden Modellen und macht flexibles Abregeln oder einen Speicher wirtschaftlich interessant.

So gehst du vor

Schritt 1: Installierte Leistung deiner Anlage feststellen. Schritt 2: Bei unter 100 kW entscheiden, ob feste Vergütung reicht oder Direktvermarktung mehr bringt. Schritt 3: Bei Direktvermarktung Angebote mehrerer Dienstleister vergleichen (Marge, Laufzeit, Abregel-Steuerung). Schritt 4: §51-Risiko einplanen – gerade bei viel Mittagseinspeisung.

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