Fachunternehmererklärung für die BAFA – wer sie ausfüllt und wozu

Die Fachunternehmererklärung ist eine unterschriebene Bestätigung des ausführenden Fachbetriebs, dass deine geförderte Maßnahme so umgesetzt wurde, wie es die BAFA-Förderbedingungen verlangen. Du brauchst sie in der Regel für den Verwendungsnachweis – also den Nachweis nach Abschluss der Arbeiten, mit dem die Förderung ausgezahlt wird.
Sie ist ein Formular, in dem das Fachunternehmen (z. B. Heizungs-, Elektro- oder Anlagenbauer), das die Arbeit ausgeführt hat, mit Unterschrift bestätigt: Die verbauten Komponenten und die Ausführung entsprechen den technischen Anforderungen des BAFA-Programms. Sie ersetzt bei vielen Einzelmaßnahmen die Bestätigung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten – dann trägt der ausführende Betrieb die fachliche Verantwortung.

Nicht du als Antragsteller, sondern das ausführende Fachunternehmen füllt sie aus und unterschreibt. Als Antragsteller reichst du sie anschließend bei der BAFA ein. Praktisch heißt das: Bitte den Betrieb direkt bei Rechnungsstellung um die vollständig ausgefüllte Fachunternehmererklärung, damit sie zum Verwendungsnachweis vorliegt.

Sie gehört zum Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme – dem Schritt, der die Auszahlung auslöst. Relevant ist sie u. a. bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) und bei der Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). Welches Formular gilt, hängt vom konkreten Programm und Modul ab.

Die passenden Vorlagen stellt die BAFA selbst bereit – im jeweiligen Programmbereich unter „Formulare". Für die EEW findest du sie z. B. über bafa.de im Bereich EEW beim entsprechenden Modul. Nutze immer die aktuelle BAFA-Vorlage zu deinem Programm, keine allgemeinen Muster aus Drittquellen, da sich Anforderungen und Formulare ändern können.

Typischerweise: Angaben zum Antragsteller und zur Maßnahme, die eingesetzten Komponenten mit ihren technischen Kennwerten, die Bestätigung, dass die Förderbedingungen eingehalten wurden, sowie Datum, Stempel und Unterschrift des Fachbetriebs. Achte darauf, dass die Angaben zu Rechnung und Antrag passen – Abweichungen führen zu Rückfragen.
Fehlende Unterschrift oder Stempel, ein veraltetes Formular, nicht ausgefüllte Technik-Felder oder Angaben, die nicht zur Rechnung passen. Kläre vor Einreichung, dass die Fachunternehmererklärung, die Schlussrechnung und der Verwendungsnachweis dieselben Werte zeigen.
- Warum fast jede Stromabrechnung 2026 falsch ist
- Blind- & Scheinleistung auf der Rechnung
- Lohnt sich ein Batteriespeicher (BESS)?
- Negative Strompreise 2026 automatisch abregeln
- Lastspitzen vermeiden (Flex)
- §51-Schaden berechnen