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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: So sieht das Messkonzept aus

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: So sieht das Messkonzept aus
Abrechnung — Stromfee (KI-Bild)

Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) verteilst du den Strom einer Anlage im Gebäude – etwa deiner PV-Anlage – bilanziell auf mehrere Nutzer. Das Messkonzept regelt, welche Zähler wo sitzen und wie der erzeugte Strom aufgeteilt und abgerechnet wird.

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Welche Zähler brauchst du?

Du brauchst drei Ebenen: einen eigenen Zähler an der Erzeugungsanlage (misst, wie viel Strom die PV insgesamt liefert), je Wohn- oder Nutzeinheit einen eigenen Zähler (misst den tatsächlichen Verbrauch der Einheit) und den Netzanschlusspunkt des Gebäudes (misst Bezug aus und Einspeisung ins öffentliche Netz). Damit lässt sich für jeden Nutzer sauber trennen, wie viel Gebäudestrom und wie viel Netzstrom er verbraucht hat.

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Abrechnung — Stromfee (KI-Bild)
Wie wird der Strom aufgeteilt?

Der von der Anlage erzeugte Strom wird nicht physikalisch, sondern rechnerisch nach einem festgelegten Aufteilungsschlüssel auf die teilnehmenden Einheiten verteilt. Es gibt einen statischen Schlüssel (feste Prozentsätze je Einheit) oder einen dynamischen Schlüssel (Aufteilung nach dem momentanen Verbrauch in jedem Messintervall). Für die dynamische Variante werden viertelstündliche Messwerte gebraucht – dafür sind moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme nötig.

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Abrechnung — Stromfee (KI-Bild)
Woher kommt der Reststrom?

Reicht der gemeinsame Strom nicht aus, bezieht jeder Nutzer den Rest selbst. Anders als beim klassischen Mieterstrom gibt es bei der GGV keinen Vollversorgungsanspruch: Jede Einheit behält ihren eigenen Stromliefervertrag mit einem frei gewählten Versorger und kann ihren Zähler weiter frei nutzen. Der Gebäudestrom senkt nur den Anteil, den du teuer aus dem Netz kaufen musst.

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Abrechnung — Stromfee (KI-Bild)
GGV oder Mieterstrom – was ist der Unterschied?

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wurde mit dem Solarpaket I (in Kraft 2024, geregelt in §42b EnWG) eingeführt und ist bewusst schlanker als das Mieterstrommodell. Du wirst nicht zum Stromlieferanten, musst keine Vollversorgung sicherstellen und hast weniger Melde- und Abrechnungspflichten. Dafür gibt es hier keinen Mieterstromzuschlag – der Vorteil entsteht allein aus dem eingesparten Netzbezug.

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Wer misst und rechnet ab?

Die Messung der einzelnen Einheiten und des Netzanschlusses läuft über den zuständigen Messstellenbetreiber. Die Aufteilung des Gebäudestroms nach dem vereinbarten Schlüssel und die Abrechnung gegenüber den Nutzern organisierst du als Betreiber der Anlage selbst oder über einen Dienstleister. Wichtig ist, dass Erzeugung, Einheiten-Verbrauch und Netzanschluss zeitgleich (viertelstündlich) erfasst werden, damit die Aufteilung nachvollziehbar bleibt.

So gehst du beim Messkonzept vor

Erstelle zuerst ein Schema mit allen Zählern: Erzeugungszähler, Einheiten-Zähler, Netzanschluss. Lege den Aufteilungsschlüssel fest (statisch oder dynamisch). Stimme das Konzept mit deinem Netz- und Messstellenbetreiber ab – die tatsächlichen Anforderungen an Zählertyp und Messgenauigkeit hängen vom Netzbetreiber und der Anlagengröße ab. Erst danach werden die Zähler final gesetzt und angemeldet.

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