Heizkostenabrechnung prüfen – so gehst du vor

Deine Heizkostenabrechnung prüfst du, indem du Abrechnungszeitraum, Verteilerschlüssel, Zählerstände und Kosten Punkt für Punkt kontrollierst. Diese Anleitung zeigt dir konkret, worauf du achten musst und wann du kürzen darfst.
1. Abrechnungszeitraum: Er darf maximal 12 Monate umfassen. 2. Abrechnungsfrist: Der Vermieter muss dir die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen – sonst kannst du Nachzahlungen meist verweigern. 3. Verteilerschlüssel prüfen. 4. Zählerstände mit deinen eigenen Ablesewerten abgleichen. 5. Gesamtkosten und Brennstoffmenge kontrollieren. 6. Deinen Kostenanteil nachrechnen. 7. Vorauszahlungen gegenrechnen. Stimmt einer der Punkte nicht, hast du Anspruch auf Korrektur.

Nach der Heizkostenverordnung müssen die Heizkosten zu mindestens 50 % und höchstens 70 % nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Der Rest (30–50 %) wird nach Wohnfläche verteilt. Prüfe, ob der auf der Abrechnung angegebene Schlüssel (z. B. 70/30) in diesem Rahmen liegt und über die Jahre gleich bleibt. Ein Schlüssel außerhalb 50/50 bis 70/30 ist nicht zulässig.

Gleiche die Anfangs- und Endstände auf der Abrechnung mit deinen eigenen Ablesungen ab, falls du sie notiert hast. Achte darauf, dass Anfangsstand des neuen Zeitraums = Endstand des Vorjahres ist. Prüfe außerdem, ob Warmwasser separat und – bei Anlagen ab bestimmter Größe – über einen eigenen Wärmemengenzähler erfasst wird. Geschätzte Werte sind nur ausnahmsweise zulässig.

Kontrolliere die umlagefähigen Positionen: Brennstoffkosten, Betriebsstrom der Heizung, Wartung, Schornsteinfeger, Messdienst und Ablesekosten. Nicht umlagefähig sind Reparaturen oder die Anschaffung der Heizungsanlage. Vergleiche die Brennstoffmenge und den Preis mit dem Vorjahr – starke Sprünge ohne Erklärung solltest du hinterfragen und Belege verlangen.

Wird verbrauchsunabhängig abgerechnet, obwohl eine verbrauchsabhängige Erfassung möglich wäre, darfst du deinen Anteil an den Heizkosten um 15 % kürzen (§ 12 Heizkostenverordnung). Das gilt etwa, wenn keine Zähler installiert sind oder die Abrechnung komplett nach Fläche erfolgt. Kürze schriftlich und begründet.
Du hast das Recht, die Original-Belege einzusehen (z. B. Brennstoffrechnungen, Wartungsverträge). Fordere sie schriftlich an, wenn dir Positionen unklar sind. Einwände gegen die Abrechnung solltest du innerhalb von 12 Monaten nach Zugang schriftlich erheben – danach gelten formelle Fehler in der Regel als akzeptiert.
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