Messkonzept Mieterstrom: So planst du die Zähler richtig

Du willst PV-Strom vom Dach an deine Mieter liefern und fragst dich, wie die Zähler verschaltet werden müssen. Hier bekommst du direkt den Standard-Aufbau, die nötigen Zähler und die typischen Fehler – ohne Umwege.
Das Messkonzept legt fest, wie der erzeugte PV-Strom, der Mieterverbrauch und der Rest-Bezug aus dem Netz gemessen und voneinander abgegrenzt werden. Es muss sauberr trennen: Wie viel Solarstrom haben die Mieter direkt verbraucht, wie viel wurde ins Netz eingespeist und wie viel Strom kam zusätzlich aus dem öffentlichen Netz. Genau diese Abgrenzung ist die Basis für Abrechnung, Mieterstromzuschlag und Netzentgelte.

Der Regelfall ist das virtuelle Summenzählermodell. Am Netzanschluss deines Gebäudes sitzt ein Zweirichtungs-Summenzähler, der den Reststrom-Bezug und die Überschuss-Einspeisung misst. Der Netzbezug jedes Mieters wird über einen eigenen Unterzähler erfasst, die PV-Anlage bekommt einen Erzeugungszähler. Rechnerisch ergibt sich daraus, welcher Anteil vor Ort direkt verbraucht wurde. Vorteil: Du brauchst keine getrennte physische Doppelverkabelung.

Für ein sauberes Mieterstrom-Messkonzept planst du in der Regel drei Zähler-Ebenen ein: (1) einen Zweirichtungszähler am Netzverknüpfungspunkt für Bezug und Einspeisung, (2) einen Erzeugungszähler direkt an der PV-Anlage und (3) je Mietpartei einen eigenen Verbrauchszähler (Unterzähler). Kläre früh mit dem Messstellenbetreiber, ob bestehende Zählplätze passen oder der Zählerschrank umgebaut werden muss – das ist oft der teuerste Posten.

Für die verbrauchsgerechte Abrechnung und die Zuordnung des Solarstroms brauchst du zeitlich aufgelöste Messwerte. Deshalb kommen nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes moderne Messeinrichtungen und – je nach Verbrauch bzw. Erzeugungsleistung – intelligente Messsysteme (Smart Meter mit Gateway) zum Einsatz. Plane den Rollout und die Kommunikationsanbindung früh mit ein, denn davon hängt ab, wie automatisiert du später abrechnen kannst.

Seit 2024 gibt es mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG ein vereinfachtes Modell neben dem klassischen Mieterstrom. Der Solarstrom wird innerhalb des Gebäudes aufgeteilt, ohne dass du die vollen Lieferantenpflichten eines Energieversorgers übernehmen musst. Auch hier brauchst du ein Messkonzept mit Zählern je Partei – aber die Abrechnung ist schlanker. Prüfe im Einzelfall, welches Modell für dein Objekt wirtschaftlicher ist.
Die typischen Fehler: Der Zählerschrank ist zu klein für die Unterzähler, der Messstellenbetreiber wird zu spät eingebunden, oder das gewählte Modell passt nicht zur Zahl der Mietparteien. Dein erster Schritt: Bestandsaufnahme des vorhandenen Zählplatzes plus Abstimmung mit Netzbetreiber und Messstellenbetreiber, bevor die PV-Anlage geplant wird. So vermeidest du teure Nachrüstungen und ein Messkonzept, das im Betrieb nicht abrechenbar ist.