Messkonzept für Mieterstrom mit Speicher

Bei Mieterstrom mit Batteriespeicher gilt in der Regel das Summenzählermodell: ein Zweirichtungszähler am Netzanschluss, ein Erzeugungszähler für die PV, ein eigener Zähler am Speicher und ein Unterzähler pro Wohnung. Der Speicher sitzt hinter dem Netzanschluss in der Kundenanlage und muss messtechnisch so eingebunden sein, dass PV-Strom und Netzstrom sauber getrennt bleiben.
Für Mieterstrom setzt du üblicherweise das Summenzählermodell ein. Am Netzverknüpfungspunkt sitzt ein Zweirichtungszähler (Bezug und Einspeisung), dahinter misst ein Summenzähler das, was die gesamte Kundenanlage insgesamt aus dem Netz zieht oder einspeist. Jede Wohneinheit erhält einen eigenen Unterzähler. Der an die Mieter gelieferte Strom ergibt sich rechnerisch aus PV-Erzeugung, Speicher und den Unterzählern – nicht aus einem separaten physischen Lieferzähler pro Erzeuger.

Der Batteriespeicher wird als Teil der Kundenanlage hinter dem Netzanschlusszähler eingebunden – meist AC-gekoppelt im Allgemeinbereich (Hausanschlussraum). Wichtig ist, dass du seine Lade- und Entladeenergie erfassen kannst. Nur so lässt sich später zuordnen, ob der ausgespeicherte Strom aus der eigenen PV oder aus dem Netz stammt.

Lädt der Speicher auch aus dem Netz (Graustrom), musst du diese Energie messtechnisch abgrenzen. Sonst gefährdest du den Mieterstromzuschlag und die EEG-Förderung für den eingespeisten Überschuss, weil sich geförderter PV-Strom nicht mehr sauber von ungefördertem Netzstrom trennen lässt. Ein separater Speicherzähler (bzw. eine Zwischenmessung) macht diese Trennung nachweisbar. Der einfachste Weg ist ein Speicher, der ausschließlich aus der PV lädt – dann entfällt ein Teil der Abgrenzungsproblematik.

Rechne mit vier Zählertypen: (1) Zweirichtungszähler am Netzanschluss für Bezug und Einspeisung, (2) Erzeugungszähler direkt an der PV-Anlage, (3) ein Zähler am Speicher zur Erfassung von Ladung/Entladung, (4) je ein Unterzähler pro Mietpartei. Die genaue Anzahl hängt von Anlagengröße und AC-/DC-Kopplung ab – bei DC-gekoppeltem Speicher am selben Wechselrichter kann sich die Verzählung ändern.

Stimm das Messkonzept vor dem Bau mit dem Netz- und Messstellenbetreiber ab und lass es freigeben – ein einmal verbautes Zählerschema nachträglich zu ändern ist teuer. Bei Mieterstrom mit mehreren Zählpunkten kommen häufig intelligente Messsysteme (Smart Meter) zum Einsatz, weil sich die Strommengen sonst kaum verursachungsgerecht abrechnen lassen.
Häufige Stolpersteine: Speicher ohne eigene Messung einbauen (Abgrenzung PV/Netz unmöglich), das Messkonzept ohne Netzbetreiber-Freigabe umsetzen, oder Erzeugungs- und Speicherzähler vergessen und dadurch die EEG-Vergütung riskieren. Plane die Zählerarchitektur zusammen mit der Speicher-Betriebsstrategie – nicht erst danach.