Messkonzept für Wärmepumpe und PV-Anlage

Du willst Wärmepumpe und Photovoltaik am selben Anschluss betreiben und fragst dich, wie die Zähler gesetzt werden. Hier bekommst du die zwei möglichen Messkonzepte, ihre Folgen für Kosten und Eigenverbrauch — und wann sich welches lohnt.
Du hast zwei Wege: (1) Wärmepumpe hinter demselben Zähler wie Haushalt und PV — ein gemeinsamer Zweirichtungszähler, PV-Überschuss fließt automatisch in die Wärmepumpe. Oder (2) Wärmepumpe mit eigenem, separatem Zählpunkt (Kaskaden- bzw. Untermessung) — nötig, wenn du für die Wärmepumpe ein reduziertes Netzentgelt nach §14a EnWG oder einen separaten Wärmestromtarif nutzen willst. Variante 1 ist einfacher und maximiert PV-Eigenverbrauch; Variante 2 spart Netzentgelt, trennt aber die Messung.

Wärmepumpe, Haushalt und PV liegen hinter einem einzigen Zweirichtungszähler. Vorteil: Jede Kilowattstunde PV-Überschuss versorgt zuerst die Wärmepumpe, bevor sie ins Netz geht — dein Eigenverbrauch und deine Autarkie steigen spürbar. Nachteil: Der gesamte Netzbezug läuft über einen Tarif, du kannst kein separat reduziertes Wärmepumpen-Netzentgelt geltend machen. Für viele Ein- und Zweifamilienhäuser ist das das einfachste und oft wirtschaftlichste Konzept.

Die Wärmepumpe bekommt einen eigenen Zählpunkt. Nur so lässt sich ein eigener (oft günstigerer) Wärmestromtarif oder das reduzierte Netzentgelt nach §14a EnWG abrechnen. Damit die PV trotzdem in die Wärmepumpe speisen kann, wird eine Kaskadenmessung gesetzt: Der PV-/Summenzähler sitzt oben, der Wärmepumpenzähler als Unterzähler darunter — die PV-Erzeugung wird korrekt herausgerechnet. Prüfe hier immer: Ist die Netzentgelt-Ersparnis größer als der Nachteil aus etwas geringerem PV-Eigenverbrauch?

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neu angeschlossene, steuerbare Verbrauchseinrichtungen (dazu zählen Wärmepumpen ab einer bestimmten Anschlussleistung) als §14a-Einrichtungen: Der Netzbetreiber darf sie im Bedarfsfall netzorientiert dimmen, im Gegenzug bekommst du ein reduziertes Netzentgelt (pauschaler Abschlag oder prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises). Das setzt in der Regel eine steuerbare Anbindung und meist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) voraus. Kläre mit deinem Netzbetreiber, welches Modul für dich gilt.

1) Leistung und Steuerbarkeit der Wärmepumpe klären (§14a-relevant?). 2) Entscheiden: maximaler PV-Eigenverbrauch (Variante 1) oder Netzentgelt-Vorteil (Variante 2)? 3) Beide Fälle grob durchrechnen — Wärmestrombedarf, PV-Überschuss, Tarifdifferenz. 4) Messkonzept mit dem Elektrofachbetrieb und dem Messstellenbetreiber/Netzbetreiber abstimmen (Zählerplatz, Zweirichtungs- und ggf. Unterzähler). 5) Anmeldung von PV und steuerbarer Wärmepumpe beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister nicht vergessen.
Zählerplatz zu klein: Für einen zusätzlichen Wärmepumpenzähler braucht der Schrank Platz — vor dem Einbau prüfen. Falsche Reihenfolge: PV muss messtechnisch so eingebunden sein, dass ihr Ertrag nicht fälschlich als Netzbezug der Wärmepumpe zählt. Und: Die Netzentgelt-Reduzierung nach §14a musst du beim Netzbetreiber aktiv beantragen — sie kommt nicht automatisch.