Photovoltaik mit Überschusseinspeisung — was heißt das konkret?

Überschusseinspeisung heißt: Dein PV-Strom deckt zuerst deinen eigenen Verbrauch, und nur der Rest — der Überschuss — geht ins Netz. Vergütet wird also nicht die Erzeugung, sondern das, was übrig bleibt.
Bei Überschusseinspeisung läuft dein PV-Strom zuerst in dein eigenes Haus oder deinen Betrieb. Was du in genau diesem Moment nicht verbrauchst, fließt über den Netzanschluss ins öffentliche Netz und wird als Einspeisung gemessen und vergütet. Umgekehrt beziehst du Netzstrom, wenn die Sonne nicht reicht. Beides läuft über denselben Anschluss, gemessen mit einem Zweirichtungszähler, der Bezug und Einspeisung getrennt zählt. Der selbst verbrauchte Strom taucht in keiner Abrechnung auf — er spart dir schlicht Netzbezug.

Faustregel: Hast du selbst nennenswerten Stromverbrauch am Standort, ist Überschusseinspeisung fast immer die richtige Wahl. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart dir den vollen Arbeitspreis inklusive Steuern, Abgaben und Netzentgelte — das ist deutlich mehr, als du je für eingespeisten Strom bekommst. Volleinspeisung, bei der die gesamte Erzeugung über einen eigenen Erzeugungszählpunkt ins Netz geht, lohnt sich vor allem dann, wenn am Standort kaum Verbrauch existiert: Freifläche, leerstehende Halle, reines Dachpachtmodell. Der höhere Vergütungssatz bei Volleinspeisung gleicht den fehlenden Eigenverbrauch nur aus, wenn du praktisch nichts selbst nutzen kannst.

Drei Dinge musst du erledigen, und zwar in dieser Reihenfolge: Erstens Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber, bevor die Anlage steht — die Zusage regelt Anschlusspunkt und Zählerkonzept. Zweitens Eintragung im Marktstammdatenregister (MaStR); ohne korrekten Eintrag kann die Vergütung ausbleiben oder gekürzt werden. Drittens Zählerwechsel auf einen Zweirichtungszähler durch deinen Messstellenbetreiber, bei größeren Anlagen auf ein intelligentes Messsystem mit Fernauslesung. Prüfe nach der Inbetriebnahme die erste Abrechnung gegen deine eigenen Wechselrichter-Daten — Zählerrichtungen und Wandlerfaktoren werden erfahrungsgemäß nicht selten vertauscht.

Das ist der Punkt, den die meisten Rechner unterschlagen: Fällt der Börsenstrompreis ins Negative, entfällt die EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom — nach dem Solarspitzengesetz bereits ab der ersten Viertelstunde. Die Bagatellgrenze dafür ist kalenderjahrgestaffelt; für 2026 liegt sie bei 2 Stunden. Praktisch heißt das: Genau dann, wenn die Sonne überall scheint und dein Überschuss am größten ist, ist er am wenigsten wert. Für die Bewertung sind die tatsächlichen Negativstunden entscheidend — unsere ENTSO-E-Auswertung und die Methodik dazu findest du unter https://stromfee.ai/techblog/entsoe-negativstunden-2026.html. Wichtig für dich: Der Eigenverbrauch ist davon nicht betroffen. Er behält seinen Wert auch in Negativpreis-Stunden.

Weil Eigenverbrauch mehr wert ist als Einspeisung, lohnt sich jede Verschiebung von Last in die Mittagsstunden: Wärmepumpe, Warmwasserbereitung, Kühlung, Ladepunkte, Lüftung, in Betrieben auch Kompressoren und Pumpen. Ein Batteriespeicher verschiebt zusätzlich den Mittags-Überschuss in den Abend. Ob sich das rechnet, entscheidet nicht die Jahressumme, sondern dein 15-Minuten-Lastgang: Nur wo zeitgleich Überschuss und fehlende Last aufeinandertreffen, gibt es überhaupt etwas zu verschieben. Ohne diesen Abgleich ist jede Speichergröße geraten.
Ab einer bestimmten Anlagengröße ist die feste Einspeisevergütung nicht mehr vorgesehen — der eingespeiste Überschuss muss dann über einen Direktvermarkter an der Börse vermarktet werden, mit Marktprämie und Fernsteuerbarkeit der Anlage. Der Markt ist unübersichtlich: In Deutschland sind über 50 Direktvermarkter aktiv (Quelle: photovoltaik.info), zu den größten zählen Next Kraftwerke und EnBW. Vergleichsportale gibt es (CARMEN e.V., photovoltaik-angebotsvergleich.de, photovoltaik.info), sie liefern aber überwiegend Tabellen und Checklisten statt belastbarer Angebotsvergleiche. Achte beim Vertrag auf Laufzeit, Kündigungsfrist zum Jahresende, Profilkosten und darauf, wie mit Negativpreisstunden umgegangen wird.
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