Redispatch-Entschädigung: Das müssen PV- und BESS-Betreiber wissen

Wird deine PV- oder Speicheranlage vom Netzbetreiber abgeregelt (Redispatch 2.0), steht dir eine Entschädigung zu – aber nicht automatisch der volle Marktwert. Hier liest du direkt, was dir zusteht, welches Abrechnungsverfahren gilt und wo dein Direktvermarkter-Vertrag heimlich Geld kostet.
Wird deine Anlage im Rahmen von Redispatch 2.0 (§13a EnWG, in Kraft seit 01.10.2021) heruntergefahren, hast du zwei Ansprüche: den bilanziellen Ausgleich (die entgangene Energiemenge wird bilanziell wieder eingestellt) und den finanziellen Ausgleich (deine entgangenen Erlöse werden ersetzt). Leitprinzip ist die Keine-Schlechterstellung: Du sollst finanziell so dastehen, als hätte es die Abregelung nicht gegeben. Die Pflicht greift für Anlagen ab 100 kW installierter Leistung sowie für alle nach §14a EnWG steuerbaren Anlagen.

Der Netzbetreiber rechnet nach einem von zwei Verfahren ab: Bei der Spitz-Abrechnung wird der tatsächliche, viertelstundengenaue Ausfall aus Prognose- und Ist-Werten ermittelt – genauer, aber aufwendiger. Bei der Pauschal-Abrechnung wird vereinfacht über Referenzwerte geschätzt. Prüfe, welches Verfahren dein Netzbetreiber ansetzt: Bei ertragsstarken Anlagen kann die Pauschale deutlich unter deinem echten Ausfall liegen. Du hast Anspruch auf eine nachvollziehbare Abrechnung.

Die offizielle Erstattungsformel lautet 72,5 % Intraday-Preis (ID1) + 27,5 % reBAP – aber Achtung: Diese Formel gilt an deinen Direktvermarkter (DV), nicht zwingend eins zu eins an dich als Betreiber. Was am Ende auf deinem Konto ankommt, hängt von deinem DV-Vertrag ab. Genau hier verschwindet in Standardverträgen häufig ein Teil der Entschädigung, ohne dass du es merkst.

Die Aussage 'Redispatch wird mit dem Marktwert vergütet' ist in vielen Standard-Direktvermarktungsverträgen schlicht falsch. Ebenso der Mythos, Anlagenbetreiber seien beim Redispatch risikofrei – Pass-through-Klauseln reichen Kosten und Kürzungen an dich weiter. Lies deinen DV-Vertrag gezielt auf diese Klauseln: Wer trägt die Differenz zwischen der reinen Erstattungsformel und dem, was du tatsächlich bekommst?

Auch Batteriespeicher fallen ab 100 kW unter das Redispatch-Regime und können vom Netzbetreiber angesteuert werden. Für dich als BESS-Betreiber heißt das: Ein durch Redispatch verhinderter Lade- oder Entladevorgang kann entgangene Erlöse (z. B. aus Day-Ahead-Arbitrage) auslösen, die entschädigungsrelevant sind. Dokumentiere deine geplante Fahrweise sauber – ohne belegten Soll-Fahrplan lässt sich der finanzielle Ausgleich für einen Speicher kaum durchsetzen.
Selbst Netzbetreiber müssen ihre eigenen Redispatch- und Einspeisemanagement-Abrechnungen regelmäßig korrigieren – die Materie ist so komplex, dass weder Betreiber noch Steuerberater sie vollständig durchdringen. Nimm jede Entschädigungsabrechnung nicht als gegeben hin: Vergleiche die abgerechnete Ausfallmenge mit deiner tatsächlichen Erzeugungsprognose und lass die Formel gegen deinen DV-Vertrag gegenrechnen. Genau das prüfen wir bei Stromfee für deine Anlage.