HomeBlog

Redispatch-Entschädigung: Das müssen PV- und BESS-Betreiber wissen

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
Redispatch-Entschädigung: Das müssen PV- und BESS-Betreiber wissen
§51 & Abregelung — Stromfee (KI-Bild)

Wird deine PV- oder Speicheranlage vom Netzbetreiber abgeregelt (Redispatch 2.0), steht dir eine Entschädigung zu – aber nicht automatisch der volle Marktwert. Hier liest du direkt, was dir zusteht, welches Abrechnungsverfahren gilt und wo dein Direktvermarkter-Vertrag heimlich Geld kostet.

Was dir konkret zusteht

Wird deine Anlage im Rahmen von Redispatch 2.0 (§13a EnWG, in Kraft seit 01.10.2021) heruntergefahren, hast du zwei Ansprüche: den bilanziellen Ausgleich (die entgangene Energiemenge wird bilanziell wieder eingestellt) und den finanziellen Ausgleich (deine entgangenen Erlöse werden ersetzt). Leitprinzip ist die Keine-Schlechterstellung: Du sollst finanziell so dastehen, als hätte es die Abregelung nicht gegeben. Die Pflicht greift für Anlagen ab 100 kW installierter Leistung sowie für alle nach §14a EnWG steuerbaren Anlagen.

Redispatch-Entschädigung: Das müssen PV- und BESS-Betreiber wissen
§51 & Abregelung — Stromfee (KI-Bild)
Spitz- oder Pauschal-Abrechnung – dein Verfahren zählt

Der Netzbetreiber rechnet nach einem von zwei Verfahren ab: Bei der Spitz-Abrechnung wird der tatsächliche, viertelstundengenaue Ausfall aus Prognose- und Ist-Werten ermittelt – genauer, aber aufwendiger. Bei der Pauschal-Abrechnung wird vereinfacht über Referenzwerte geschätzt. Prüfe, welches Verfahren dein Netzbetreiber ansetzt: Bei ertragsstarken Anlagen kann die Pauschale deutlich unter deinem echten Ausfall liegen. Du hast Anspruch auf eine nachvollziehbare Abrechnung.

Redispatch-Entschädigung: Das müssen PV- und BESS-Betreiber wissen
§51 & Abregelung — Stromfee (KI-Bild)
Die 72,5-/27,5-Formel – und warum sie oft nicht bei dir landet

Die offizielle Erstattungsformel lautet 72,5 % Intraday-Preis (ID1) + 27,5 % reBAP – aber Achtung: Diese Formel gilt an deinen Direktvermarkter (DV), nicht zwingend eins zu eins an dich als Betreiber. Was am Ende auf deinem Konto ankommt, hängt von deinem DV-Vertrag ab. Genau hier verschwindet in Standardverträgen häufig ein Teil der Entschädigung, ohne dass du es merkst.

Redispatch-Entschädigung: Das müssen PV- und BESS-Betreiber wissen
§51 & Abregelung — Stromfee (KI-Bild)
Vorsicht Vertrag: 'Redispatch wird mit Marktwert vergütet' ist irreführend

Die Aussage 'Redispatch wird mit dem Marktwert vergütet' ist in vielen Standard-Direktvermarktungsverträgen schlicht falsch. Ebenso der Mythos, Anlagenbetreiber seien beim Redispatch risikofrei – Pass-through-Klauseln reichen Kosten und Kürzungen an dich weiter. Lies deinen DV-Vertrag gezielt auf diese Klauseln: Wer trägt die Differenz zwischen der reinen Erstattungsformel und dem, was du tatsächlich bekommst?

Redispatch-Entschädigung: Das müssen PV- und BESS-Betreiber wissen
§51 & Abregelung — Stromfee (KI-Bild)
Was für BESS- und Speicher-Betreiber gilt

Auch Batteriespeicher fallen ab 100 kW unter das Redispatch-Regime und können vom Netzbetreiber angesteuert werden. Für dich als BESS-Betreiber heißt das: Ein durch Redispatch verhinderter Lade- oder Entladevorgang kann entgangene Erlöse (z. B. aus Day-Ahead-Arbitrage) auslösen, die entschädigungsrelevant sind. Dokumentiere deine geplante Fahrweise sauber – ohne belegten Soll-Fahrplan lässt sich der finanzielle Ausgleich für einen Speicher kaum durchsetzen.

Prüf deine Abrechnung – Netzbetreiber rechnen nachweislich oft falsch

Selbst Netzbetreiber müssen ihre eigenen Redispatch- und Einspeisemanagement-Abrechnungen regelmäßig korrigieren – die Materie ist so komplex, dass weder Betreiber noch Steuerberater sie vollständig durchdringen. Nimm jede Entschädigungsabrechnung nicht als gegeben hin: Vergleiche die abgerechnete Ausfallmenge mit deiner tatsächlichen Erzeugungsprognose und lass die Formel gegen deinen DV-Vertrag gegenrechnen. Genau das prüfen wir bei Stromfee für deine Anlage.

🎬 Negative Strompreise
Aktuell dazu

Abrechnung prüfen lassen?

Kontakt aufnehmen →