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VDE-AR-N 4105 und Photovoltaik: Was gilt für deine Anlage?

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
VDE-AR-N 4105 und Photovoltaik: Was gilt für deine Anlage?
Monitoring & Netzanalyse — Stromfee (KI-Bild)

Die VDE-AR-N 4105 ist die technische Anschlussregel für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – also für die allermeisten PV-Anlagen auf Dächern. Sie legt fest, wie deine Anlage sicher und netzverträglich ans Stromnetz angeschlossen und parallel betrieben wird.

Was regelt die VDE-AR-N 4105 konkret?

Die Anwendungsregel (aktuelle Fassung VDE-AR-N 4105:2018-11) definiert die technischen Mindestanforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Dazu zählen neben PV auch Batteriespeicher, BHKW und kleine Windanlagen. Geregelt werden vor allem der Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz), die Blindleistungsbereitstellung und das Verhalten der Anlage bei Netzstörungen. Sie gilt für Anlagen mit Anschluss ans Niederspannungsnetz; größere Anlagen am Mittelspannungsnetz fallen unter die VDE-AR-N 4110.

VDE-AR-N 4105 und Photovoltaik: Was gilt für deine Anlage?
Monitoring & Netzanalyse — Stromfee (KI-Bild)
Gilt die Regel für meine PV-Anlage? (Ja – so gut wie immer)

Wenn deine PV-Anlage ans Niederspannungsnetz angeschlossen wird – das trifft auf typische Aufdach-Anlagen auf Wohn- und Gewerbegebäuden zu – dann ist die VDE-AR-N 4105 maßgeblich. Auch kleine Balkon- bzw. Steckersolargeräte und Batteriespeicher fallen in ihren Anwendungsbereich. Die konkreten Pflichten hängen von der Anlagengröße (Scheinleistung in kVA) ab: Je größer die Anlage, desto strengere Anforderungen an Schutztechnik und Blindleistung.

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NA-Schutz: Warum deine Anlage sich vom Netz trennen muss

Der Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) sorgt dafür, dass sich deine PV-Anlage bei einem Netzausfall oder unzulässigen Netzverhältnissen automatisch abschaltet. Das verhindert eine gefährliche „Inselbildung“, bei der die Anlage ein eigentlich abgeschaltetes Netz weiter speisen würde. Bei kleineren Anlagen ist dieser Schutz üblicherweise im Wechselrichter integriert; bei größeren Anlagen (Richtwert oberhalb von 30 kVA) verlangt die Regel in der Regel einen zentralen NA-Schutz mit eigenem Kuppelschalter. Die genaue Auslegung sollte immer dein Elektrofachbetrieb bzw. der Netzbetreiber festlegen.

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Blindleistung und Wirkleistungsreduktion

Damit deine Anlage das Netz stabil hält, muss sie auf Anforderung Blindleistung bereitstellen – üblicherweise über einen Verschiebungsfaktor (cos φ), dessen zulässiger Bereich mit der Anlagengröße enger bzw. anspruchsvoller wird. Zusätzlich schreibt die Regel eine Wirkleistungsreduktion bei Überfrequenz vor: Steigt die Netzfrequenz über 50,2 Hz, drosselt der Wechselrichter die eingespeiste Leistung, um das Netz zu entlasten. Diese Funktionen sind bei normkonformen Wechselrichtern bereits eingebaut und werden bei der Inbetriebnahme passend parametriert.

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Monitoring & Netzanalyse — Stromfee (KI-Bild)
Anmeldung beim Netzbetreiber – vor dem Anschluss

Bevor deine PV-Anlage ans Netz geht, muss sie beim zuständigen Verteilnetzbetreiber angemeldet und der Anschluss abgestimmt werden. Für kleine Anlagen gibt es ein vereinfachtes Verfahren. Der Netzbetreiber prüft, ob und wie die Anlage am gewünschten Netzverknüpfungspunkt angeschlossen werden kann, und gibt die technischen Vorgaben aus der VDE-AR-N 4105 vor. Plane diesen Schritt früh ein – ohne die Zustimmung des Netzbetreibers darf die Anlage nicht in Betrieb gehen.

Wer setzt die Anforderungen um?

Die Einhaltung der VDE-AR-N 4105 ist Sache deines eingetragenen Elektroinstallateurs bzw. Solarteurs. Er wählt normkonforme Wechselrichter aus, richtet den NA-Schutz und die Blindleistungsvorgaben ein, erstellt die nötigen Nachweise (z. B. Konformitätserklärung des Wechselrichters, Einheitenzertifikat) und wickelt die Anmeldung mit dem Netzbetreiber ab. Als Betreiber musst du die Regel nicht selbst umsetzen – du solltest aber darauf achten, dass dein Fachbetrieb die aktuelle Fassung anwendet.

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