VDE-AR-N 4105 und der Wechselrichter: Was gilt?

Wenn du eine PV- oder Speicheranlage ans Niederspannungsnetz anschließt, muss dein Wechselrichter die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 erfüllen. Hier siehst du direkt, welche Funktionen und Nachweise das konkret bedeutet.
Die VDE-AR-N 4105 ist die technische Anschlussregel (TAR) für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Dein Wechselrichter muss vier Dinge mitbringen: (1) einen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz), der bei Netzfehlern automatisch trennt; (2) statische Spannungshaltung über Blindleistung (Verschiebungsfaktor cosφ); (3) eine Wirkleistungsreduzierung bei Überfrequenz ab 50,2 Hz; und (4) einen gültigen Konformitätsnachweis (Einheiten-/Komponentenzertifikat). Nur zertifizierte Geräte darf dir der Netzbetreiber freigeben.

Ja – sobald deine Erzeugungs- oder Speicheranlage am Niederspannungsnetz (400/230 V) einspeist, fällt der Wechselrichter unter VDE-AR-N 4105. Das betrifft nahezu alle privaten und kleingewerblichen PV-Anlagen. Erst bei größeren Anlagen, die der Netzbetreiber ans Mittelspannungsnetz anschließt (in der Regel oberhalb rund 135 kW Anschlussleistung), gilt stattdessen die VDE-AR-N 4110. Den Spannungsebenen-Anschluss legt immer der Netzbetreiber fest.

Bei kleinen Anlagen darf der NA-Schutz im Wechselrichter integriert sein – ein separates Schutzgerät brauchst du dann nicht. Ab einer bestimmten Leistungs- bzw. Anschlussgröße verlangt der Netzbetreiber einen zentralen, separaten NA-Schutz mit Kuppelschalter. Frag beim Netzbetreiber nach, welche Variante für deine Anlagengröße gefordert ist, bevor du das Gerät bestellst.

Dein Wechselrichter muss auf Vorgabe Blindleistung bereitstellen, um die Netzspannung zu stützen. Üblich sind ein fester Verschiebungsfaktor, eine cosφ(P)- oder eine Q(U)-Kennlinie. Kleinere Anlagen fahren typischerweise cosφ 0,95 (unter-/übererregt), größere cosφ 0,90. Die konkrete Kennlinie gibt dir dein Netzbetreiber im Anschlussverfahren vor – stell sie genau so ein, sonst gibt es keine Freigabe.

Für die Netzanmeldung brauchst du je nach Anlagengröße ein Einheitenzertifikat des Wechselrichters plus Konformitätserklärung, bei größeren Anlagen zusätzlich ein Anlagenzertifikat. Halte außerdem Herstellerdatenblatt, Modell, Anzahl und die Kommunikationsschnittstelle (z. B. Modbus/RS485) bereit – diese Unterlagen fordert der Netzbetreiber regelmäßig für die Inbetriebnahme an.
Der Netzbetreiber muss deine Anlage steuern (drosseln/freigeben) können. Kläre früh, ob eine Fernsteuerung bzw. Steuerbox gefordert ist und ob dein Wechselrichter die passende Schnittstelle (z. B. Modbus TCP/RS485) hat. Genau hier docken Optimierungslösungen an: Über die Wechselrichter-Schnittstelle lässt sich die Einspeisung auch marktorientiert steuern – etwa Abregeln in Stunden mit negativen Strompreisen.