Warum ist 2026 das letzte Jahr für Einspeisevergütung?

Kurz: Für die Einspeisevergütung insgesamt ist 2026 nicht das letzte Jahr – diese Behauptung stimmt pauschal nicht. Für einzelne Anlagen stimmt sie aber sehr wohl, nämlich für alle, die 2006 in Betrieb gingen: Deren 20-jährige EEG-Förderung endet am 31.12.2026.
Die EEG-Vergütung läuft nicht bis zu einem festen Stichtag, sondern 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Ging deine Anlage 2006 ans Netz, ist Ende 2026 Schluss – für dich ist 2026 also wirklich das letzte Vergütungsjahr. Ging sie 2012 ans Netz, läuft die Vergütung bis Ende 2032. Rechne einfach: Inbetriebnahmejahr + 20 = letztes volles Vergütungsjahr. Das Datum steht im Inbetriebnahmeprotokoll und im Marktstammdatenregister.

Deine Anlage wird nicht abgeschaltet und du darfst weiter einspeisen – nur der feste Cent-Betrag pro Kilowattstunde fällt weg. Statt der garantierten Vergütung bekommst du dann den Marktwert deines Stroms über einen Direktvermarkter oder du erhöhst deinen Eigenverbrauch. Wichtig: Das ist kein Automatismus. Du brauchst rechtzeitig einen Anschlussvertrag, sonst speist du im schlimmsten Fall ohne Vergütungsgrundlage ein.

Zwei Dinge werden vermischt. Erstens: Seit dem Solarspitzengesetz gibt es nach §51 EEG für neue Anlagen bei negativen Börsenpreisen 0 Euro EEG-Vergütung – und zwar ab der ersten Viertelstunde. Das fühlt sich an wie ein Ende, ist aber nur eine stundenweise Kürzung. Zweitens wird politisch diskutiert, die Einspeisevergütung für neue kleine PV-Anlagen ganz zu streichen. Das ist Stand heute geplant beziehungsweise in der Debatte – nicht beschlossen. Bestehende Anlagen genießen dabei Vertrauensschutz für ihre 20 Jahre.

Wenn deine Förderung Ende 2026 ausläuft oder du deinen Direktvermarkter wechseln willst, entscheidet der Herbst. Direktvermarktungsverträge sind typischerweise 1-Jahres-Verträge mit automatischer Verlängerung und einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende. Wer bis Ende September nicht gekündigt hat, hängt ein weiteres Jahr fest. Der Wechselprozess selbst dauert vier bis sechs Wochen und ist für dich üblicherweise kostenfrei.

1. Inbetriebnahmedatum aus dem Marktstammdatenregister oder dem Netzbetreiber-Schreiben holen. 2. Jahr + 20 rechnen – das ist dein letztes volles Vergütungsjahr. 3. Aktuelle Jahresabrechnung des Netzbetreibers prüfen: Steht dort ein Vergütungsende? 4. Falls Direktvermarktung: Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist im Vertrag nachschlagen. 5. Wenn das Ende in den nächsten zwei Jahren liegt, jetzt Angebote für die Anschlusslösung einholen.
Der Unterschied zwischen fester Vergütung und Marktwert ist keine Kleinigkeit, aber auch kein Totalverlust – der Strom bleibt verkaufbar. Entscheidend ist, wie viel du selbst verbrauchst: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt teuren Netzbezug und ist damit meist deutlich mehr wert als die Einspeisung zum Marktwert. Deshalb ist das Förderende der klassische Zeitpunkt, an dem sich Speicher, Wärmepumpe oder Lastverschiebung neu durchrechnen.
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