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Die gesetzlich relevante Abgrenzung im Kontext des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) betrifft vor allem den Begriff des Nettoenergieverbrauchs sowie die externe Energiebereitstellung.



🔍 1. Nettoenergieverbrauch – Definition gemäß EnEfG

Laut EnEfG bezieht sich der Nettoenergieverbrauch auf:

den Endenergieverbrauch, der für die Erfüllung eigener betrieblicher Zwecke unter Ausschluss der Energieabgabe an Dritte erfolgt.

Das bedeutet:

  • Nur die selbst verbrauchte Energie zählt, also z. B. Strom, Gas oder Wärme, die nicht an andere Unternehmen oder Haushalte weitergegeben wird.

  • Verluste im eigenen Betrieb (wie Abwärmeverluste, Transportverluste etc.) zählen zum Nettoenergieverbrauch dazu, Verkäufe oder Einspeisungen jedoch nicht.

🧾 2. Abgrenzung: Interne vs. externe Quellen

Externe Energiequellen sind:

  • Energie, die von außen bezogen wird, z. B. vom Netzbetreiber, vom Fernwärmenetz oder von Tanklieferungen.

  • Dazu zählen Strombezug, Gasbezug, Heizöl, Fernwärme, Biobrennstoffe etc.

Interne Energiequellen sind:

  • Eigene Erzeugung, z. B. durch ein Blockheizkraftwerk (BHKW), eine PV-Anlage oder eine Wärmepumpe.

  • Diese zählen zum Verbrauch, wenn sie im eigenen Unternehmen verbraucht werden, nicht wenn sie eingespeist oder verkauft werden.

📉 Beispiel zur Abgrenzung:

Energiefluss

Zählt zum Nettoenergieverbrauch?

Strombezug vom Netz

✅ Ja

Gasbezug für die Produktion

✅ Ja

Eigenverbrauch aus PV-Anlage

✅ Ja

Einspeisung von PV-Strom ins Netz

❌ Nein

Abgabe von Dampf an benachbarte Firma

❌ Nein

📌 Relevanz der Abgrenzung für Unternehmen

  • Unternehmen ab 2,5 GWh Jahresverbrauch müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben.

  • Unternehmen ab 7,5 GWh müssen zusätzlich wirtschaftliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umsetzen.

  • Die Abgrenzung entscheidet, ob ein Unternehmen überhaupt pflichtig ist und in welchem Umfang.

Wenn du möchtest, kann ich dir auch eine kleine Excel-Tabelle zur Erfassung des Nettoenergieverbrauchs mit Abgrenzung erstellen oder eine Vorlage für den Nachweis gegenüber Behörden. Sag einfach Bescheid!


Jahresenergieverbrauch einer 500 kW-Biogasanlage mit BHKW

Elektrische und thermische Jahreserzeugung

Eine Biogasanlage mit einem 500 kW Blockheizkraftwerk (BHKW), das rund 8.000 Stunden pro Jahr läuft, erzeugt jährlich etwa 4.000.000 kWh Strom (500 kW × 8.000 h = 4,0 GWh) (Microsoft Word - IE OEKO 2007 Kurzstudie Biogaspark Final 16.2.07.doc). Diese elektrische Jahresproduktion ist die „reine“ Stromerzeugung. Darüber hinaus fällt durch die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) beträchtliche Wärmeenergie an. Typischerweise liegt der elektrische Wirkungsgrad solcher BHKW bei ~38–40 %, während weitere ~45–50 % der eingesetzten Energie in nutzbare Wärme umgesetzt werden (Faustzahlen ).

Für das gegebene Beispiel bedeutet dies: Thermische Jahresproduktion ~4–5 GWh, sodass die Anlage insgesamt ~8–9 GWh Nutzenergie (Strom + Wärme) pro Jahr liefert. Die Differenz zu 100 % sind Verluste (Abgas- und Kühlverluste, ca. 10–15 %). Berechnungsbeispiel: Unterstellt man einen elektrischen Wirkungsgrad von 38 %, müssen etwa 10,53 GWh Biogas-Energie jährlich zugeführt werden, um 4,0 GWh Strom bereitzustellen (4.000 MWh / 0,38 ≈ 10.526 MWh) (Microsoft Word - IE OEKO 2007 Kurzstudie Biogaspark Final 16.2.07.doc). Bei einem Gesamtwirkungsgrad von ~85 % resultiert daraus rund 4,95 GWh Wärme (10.526 MWh × 0,47 ≈ 4.947 MWh). Diese Abschätzung liegt im typischen Rahmen, da Biogas-BHKWs üblicherweise 85–90 % Gesamtwirkungsgrad erreichen (Faustzahlen ).

Zusammengefasst: Pro Jahr werden ~10 GWh in Form von Biogas eingesetzt, woraus ca. 4 GWh Strom und 5 GWh Wärme erzeugt werden. Diese Größenordnung verdeutlicht, dass der Gesamtenergieeinsatz der Anlage weit über der reinen Strommenge liegt, denn zur Stromproduktion kommt noch die KWK-Wärme als energetischer Output hinzu.

Eigenverbrauch von Strom und Wärme

Ein Teil der erzeugten Energie wird für den Eigenbedarf der Biogasanlage und des BHKW selbst verbraucht. Dazu zählen beim Strom-Eigenverbrauch z.B. Rührwerke im Fermenter, Pumpen, die Beschickungs- und Entnahmetechnik, Gasgebläse/Gasaufbereitung, Steuerungstechnik sowie Hilfsaggregate des BHKW (Ölpumpen, Lüfter etc.). Beim Wärme-Eigenverbrauch wird vor allem Wärme genutzt, um den Fermenter auf Betriebstemperatur zu halten (mesophile Vergärung ~38 °C oder thermophil ~55 °C), ggf. auch zur Beheizung von Betriebsräumen.

Typische landwirtschaftliche Biogasanlagen benötigen im Mittel rund 5–10 % der produzierten elektrischen Energie selbst. Faustwerte sprechen von ca. 7,6 % Eigenstrombedarf (Faustzahlen ). Im Beispiel wären das etwa 304.000 kWh Strom pro Jahr (0,304 GWh), die aus der Bruttoproduktion für den Anlagenbetrieb abgezweigt werden. Die verbleibende Netto-Strommenge von ca. 3,7 GWh kann ins öffentliche Netz eingespeist oder anderweitig genutzt werden.

Bei der Wärme gilt Entsprechendes: Ein signifikanter Teil der BHKW-Abwärme wird für die Fermenterheizung und sonstige Zwecke der Anlage aufgewendet. In Praxis werden oft ~15–30 % der verfügbaren Wärme intern genutzt (Microsoft Word - IE OEKO 2007 Kurzstudie Biogaspark Final 16.2.07.doc). FNR-Daten nennen durchschnittlich ~28 % Wärme-Eigenverbrauch (Faustzahlen ). Aus ~4,95 GWh anfallender Wärme würden demnach etwa 1,4 GWh für die Anlage selbst verbraucht (z.B. Beheizung der Gärbehälter), während die restlichen ~3,6 GWh als überschüssige Abwärme zur Verfügung stehen. Diese überschüssige Wärme wird idealerweise extern genutzt (z.B. zur Gebäudeheizung, Trocknung, Nahwärmenetz) – falls keine Nutzung möglich ist, geht sie ungenutzt an die Umgebung verloren.

Transparente Rechnung – Eigenverbrauch: Aus 4,0 GWh elektrisch erzeugtem Strom werden ca. 0,30 GWh für Eigenbedarf entnommen (≈7,6 % (Faustzahlen )). Von 4,95 GWh erzeugter Wärme werden ca. 1,4 GWh für den Prozess verbraucht (≈28 % (Faustzahlen )). Netto bleiben rund 3,70 GWh Strom zur Einspeisung und 3,55 GWh überschüssige Wärme übrig. Diese Zahlen können je nach Anlagendesign und Fahrweise etwas variieren, zeigen jedoch, dass ein erheblicher Anteil der Energie im Anlagenbetrieb selbst gebunden ist.

Wirkungsgrade und Energieflüsse des BHKW

Moderne Biogas-BHKW der 500 kW-Klasse weisen folgende typische Wirkungsgrade auf:

Diese Kennzahlen bedeuten: Von der im Biogas enthaltenen Energie kann das BHKW etwa 85–90 % in Nutzenergie umwandeln. Pro 1 kWh Biogasenergie erhält man ungefähr 0,38 kWh Strom und 0,47 kWh Wärme (Summe ~0,85 kWh genutzt, Rest Verlust). Die Verluste (~10–15 %) entstehen als nicht nutzbare Abwärme (z.B. heiße Abgase, Strahlungs- und Kühlverluste).

Die genannten Werte gelten für Dauerbetrieb nahe Nennlast. In Teillastbetrieb oder bei häufigem An- und Abfahren sinken die Wirkungsgrade etwas (Faustzahlen ). Insgesamt zeigt sich aber, dass eine Biogasanlage dieser Größe den Energieinhalt des Substrats zu einem großen Teil in Strom und Wärme überführt. Herstellerangaben: Einige Hersteller werben mit >40 % el. und ~90 % gesamt Wirkungsgrad für 500 kW-BHKW (BHKW-Kompaktmodule der 500 kW-Klasse - SOKRATHERM - Kompetenz in KWK), was die obere Grenze der Effizienz markiert.

Netto-Energieverbrauch nach EnEfG (Gesamtenergieverbrauch)

Im Kontext des deutschen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) wird der Netto-Energieverbrauch bzw. Gesamtendenergieverbrauch eines Unternehmens betrachtet. Darunter versteht man die Endenergiemenge, die das Unternehmen letztlich für eigene Zwecke verbraucht – inklusive selbst erzeugter Energie, aber bereinigt um abgegebene Energiemengen an Dritte (Vorkage Merkblätter 514) (Vorkage Merkblätter 514).

Für eine Biogasanlage bedeutet das: Die Eigenverbräuche an Strom und Wärme (wie oben berechnet ~0,3 GWh Strom und ~1,4 GWh Wärme im Jahr) zählen zum Endenergieverbrauch des Anlagenbetreibers. Auch die Verluste der Anlage gelten als Teil des eigenen Energieeinsatzes (sie dürfen nicht herausgerechnet werden) (Vorkage Merkblätter 514). Nicht zum eigenen Verbrauch zählt jedoch der exportierte Strom (ca. 3,7 GWh, der ins öffentliche Netz geliefert wird) oder ggf. an externe Abnehmer gelieferte Wärme. Solche Energiemengen verlassen das Unternehmen als weitergeleitete Energie und werden dem Kunden zugerechnet, nicht dem Betreiber selbst (Vorkage Merkblätter 514).

Anders ausgedrückt, der Nettoenergieverbrauch der BHKW-Anlage entspricht grob dem Brennstoffeinsatz minus der abgegebenen Strommenge (EINSTEIN Audit Guide 2.0). Im Zahlenbeispiel: ~10,5 GWh Biogasenergie minus ~3,7 GWh abgegebener Strom ≈ 6,8 GWh. Dieser Wert umfasst den Eigenverbrauch (Strom+Wärme) sowie die unvermeidbaren Verluste und stellt den Gesamtendenergieverbrauch dar, der der Biogasanlage (bzw. dem betreibenden Unternehmen) intern zuzuordnen ist.

Definition nach EnEfG: Energie im Sinne des Gesetzes umfasst alle gängigen Energieträger – Brennstoffe, Strom, Wärme aus erneuerbaren Quellen etc. (Merkblatt EnEfG 514). Selbst erzeugte Energie zählt mit, sobald sie im Unternehmen genutzt wird (Vorkage Merkblätter 514). Maßgeblich ist also die endgültig vom Unternehmen verbrauchte Energiemenge. Im Ergebnis deckt sich das mit obiger Betrachtung: Die Biogasanlage verbraucht netto einen Teil ihrer selbst erzeugten Energie und diese Menge ist relevant für die Einstufung nach EnEfG.

Einordnung zur 7,5 GWh-Schwelle (EnEfG)

Das EnEfG definiert Schwellenwerte, ab denen bestimmte Verpflichtungen greifen. Insbesondere müssen Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh jährlichem Gesamtenergieverbrauch ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 bzw. EMAS einführen (Energieeffizienzgesetz: Bedeutung für Unternehmen | ecoplanet). Diese Grenze von 7,5 GWh bezieht sich auf den durchschnittlichen Endenergieverbrauch pro Jahr (gemittelt über 3 Jahre).

Für die betrachtete Biogasanlage (500 kW, 8.000 h/a) ergibt sich ein Nettoenergieverbrauch von ca. 6–7 GWh/Jahr (siehe oben ~6,8 GWh im Beispiel). Damit läge der Betreiber knapp unter der Schwelle von 7,5 GWh. In einem üblichen landwirtschaftlichen Betrieb mit 500 kW-Biogasanlage wird der Eigenverbrauch meist in dieser Größenordnung liegen, da zwar viel Energie umgesetzt wird, aber der Großteil als Strom exportiert wird und nicht dem eigenen Verbrauch zugerechnet wird.

Wann würde die Schwelle überschritten? Dies könnte der Fall sein, wenn der Betrieb außergewöhnlich viel Energie selbst nutzt. Zum Beispiel, wenn nahezu die gesamte KWK-Wärme intern oder im eigenen Unternehmen verwertet würde (etwa in umfangreichen Trocknungsanlagen, Gewächshäusern o.Ä.), würde der Endenergieverbrauch Richtung 9 GWh steigen und damit über 7,5 GWh liegen. Auch eine Leistungsaufstockung (mehrere BHKW-Module oder ein größeres BHKW) könnte die Grenze überschreiten – etwa zwei BHKWs à 500 kW würden den Verbrauch ungefähr verdoppeln (~13–14 GWh netto) und damit deutlich in den Bereich fallen, der ein Energiemanagement erfordert. In der Praxis werden Einzelanlagen mit 500 kW elektrisch jedoch typischerweise nicht als Großverbraucher im Sinne des EnEfG eingestuft, solange deren Hauptprodukt Strom ins Netz geht und Wärme nur begrenzt vor Ort genutzt wird. Sollte der 7,5 GWh-Jahresverbrauch dennoch überschritten werden, müsste der Betreiber gemäß EnEfG innerhalb der vorgegebenen Frist ein Energieaudit bzw. ein zertifiziertes Managementsystem implementieren (Energieeffizienzgesetz: Bedeutung für Unternehmen | ecoplanet).

Fazit und Beispielübersicht

Die korrekte Berechnung des Jahresenergieverbrauchs einer Biogasanlage erfordert, alle Energieflüsse zu betrachten, nicht nur die Stromerzeugung. Im Beispiel mit 500 kW_el @ 8.000 h/a werden rund 4 GWh Strom und 5 GWh Wärme produziert. Davon nutzt die Anlage selbst etwa 0,3 GWh Strom und 1,4 GWh Wärme (typische Eigenbedarfe), während ~3,7 GWh Strom ins Netz gespeist und ~3,6 GWh Wärme überschüssig werden. Der Brutto-Energieeinsatz (Biogas) liegt bei ca. 10 GWh/a, der Netto-Energieverbrauch der Anlage (Eigenbedarf inklusive Verluste) bei rund 6–7 GWh/a. Die folgende Tabelle fasst die Kenndaten zusammen:

Jahresbilanz 500 kW-BHKW

Energiemenge

Anmerkung

Elektrische Energie (Brutto)

4.000 MWh (≈4,0 GWh)

Thermische Energie (Brutto)

≈4.950 MWh (≈4,95 GWh)

aus KWK, bei ~47 % Wärmeanteil geschätzt

Gesamterzeugung (Strom + Wärme)

≈8.950 MWh (≈8,95 GWh)

Nutzbare Energie output (85–90 % ges.)

Brennstoffeinsatz (Biogas)

≈10.530 MWh (≈10,53 GWh)

erforderl. Energieinput (100 %)

Eigenverbrauch Strom

~304 MWh

~7,6 % von Brutto-Strom (Faustzahlen )

Eigenverbrauch Wärme

~1.386 MWh

~28 % von Brutto-Wärme (Faustzahlen )

Netto Stromeinspeisung

~3.696 MWh

Strom abzüglich Eigenbedarf

Überschüssige Wärme (extern nutzbar)

~3.564 MWh

Wärme abzüglich Eigenbedarf

Netto-Endenergieverbrauch

~6.800 MWh (≈6,8 GWh)

Eigenverbräuche + Verluste (Input – Export) (EINSTEIN Audit Guide 2.0)

Hinweis: Die Zahlen sind gerundet und basieren auf typischen Wirkungsgraden (Faustzahlen ). Real können je nach Anlage Abweichungen auftreten. Insbesondere die Wärmeausnutzung variiert stark: Wird mehr Wärme genutzt, erhöht sich der Eigenverbrauch und damit der Endenergieverbrauch des Betriebs; bleibt Wärme ungenutzt, ändert das die interne Verbrauchsbilanz kaum, verbessert aber auch nicht den externen Nutzen. In jedem Fall bleibt die Stromproduktion (~4 GWh/a) die konstante Größe, während der Gesamtenergieeinsatz (~10 GWh/a) das Gesamtbild der Energieeffizienz und Verbrauchssituation der Biogasanlage bestimmt.

Quintessenz: Eine 500 kW-Biogasanlage benötigt rund 10 GWh Energieeinsatz pro Jahr und liefert etwa 4 GWh Strom sowie fast ebenso viel Wärme. Davon wird ein gewisser Anteil für den Anlagenbetrieb selbst aufgewendet. Nach Definition des EnEfG zählt dieser Eigenverbrauch zum Netto-Jahresenergieverbrauch des Unternehmens. Im normalen Betrieb liegt dieser Wert unter 7,5 GWh/Jahr, sodass die Anlage allein noch nicht als Großverbraucher gilt. Erst bei höherer Eigenutzung oder größerer Anlagengröße würde ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Biogas-BHKW die 7,5 GWh-Schwelle überschreiten und in den Anwendungsbereich der verschärften Energieeffizienzpflichten fallen (Energieeffizienzgesetz: Bedeutung für Unternehmen | ecoplanet).

Quellen: Die oben genannten Werte und Aussagen sind durch Fachliteratur und Richtlinien belegt – u.a. Faustzahlen der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (Faustzahlen ) (Faustzahlen ), Studien zu Biogasanlagen (z.B. elektrische Wirkungsgrad ~38 % bei 500 kW (Microsoft Word - IE OEKO 2007 Kurzstudie Biogaspark Final 16.2.07.doc), Wärmeausnutzung ~20 % (Microsoft Word - IE OEKO 2007 Kurzstudie Biogaspark Final 16.2.07.doc)) sowie den Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) (Vorkage Merkblätter 514) (Vorkage Merkblätter 514). Diese zeigen konsistent, wie der jährliche Energieverbrauch einer Biogasanlage zu ermitteln ist und wann regulatorische Schwellenwerte relevant werden.

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