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Sonstige Direktvermarktung - das ist die Zukunft!


Was ist die sonstige Direktvermarktung an der Strombörse?


Die sonstige Direktvermarktung an der Strombörse bezieht sich auf den Verkauf von Strom durch Erzeuger oder andere Marktteilnehmer direkt an der Strombörse außerhalb des regulären Handels an der Strombörse. Im Gegensatz zum regulären Handel an der Strombörse, bei dem der Strom über standardisierte Kontrakte gehandelt wird, erfolgt die sonstige Direktvermarktung außerhalb der organisierten Handelsplattformen. Die sonstige Direktvermarktung kann beispielsweise durch den Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energien erfolgen, bei dem der Erzeuger den produzierten Strom direkt an der Börse verkauft, anstatt ihn an einen Energieversorger zu liefern. Durch die Direktvermarktung können Erzeuger in der Regel höhere Preise erzielen als beim Verkauf an Energieversorger. Die sonstige Direktvermarktung kann auch durch den Handel mit Flexibilitäten stattfinden. Dabei bieten beispielsweise Unternehmen oder Privathaushalte ihre Flexibilität im Stromverbrauch oder in der Stromproduktion an, um Schwankungen im Stromnetz auszugleichen. Der Verkauf dieser Flexibilität erfolgt dann ebenfalls direkt an der Strombörse. Die sonstige Direktvermarktung ist ein wichtiger Bestandteil des liberalisierten Strommarkts und trägt dazu bei, dass Stromerzeuger und andere Marktteilnehmer einen einfacheren und direkteren Zugang zum Markt haben.



Kann ich mit meinem Batteriespeicher die sonstige Direktvermarktung nutzen?


Ja, es ist grundsätzlich möglich, mit einem Batteriespeicher an der sonstigen Direktvermarktung teilzunehmen. Durch die Speicherung von Strom können Sie den Zeitpunkt des Verkaufs Ihres Stroms an der Strombörse selbst bestimmen und somit von möglichen Preisschwankungen profitieren. Um an der sonstigen Direktvermarktung teilzunehmen, müssen Sie jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen. In der Regel benötigen Sie einen direkten Zugang zum Strommarkt und müssen die notwendigen Zulassungen und Lizenzen besitzen. Sie müssen auch in der Lage sein, die Verwaltung und den Handel Ihres Stroms selbst zu übernehmen oder mit einem geeigneten Partner zusammenzuarbeiten. Eine Möglichkeit, an der sonstigen Direktvermarktung teilzunehmen, ist durch sogenannte Virtuelle Kraftwerke. Diese verbinden mehrere dezentrale Erzeugungs- und Speicheranlagen zu einem virtuellen Kraftwerk und ermöglichen so eine gemeinsame Vermarktung am Strommarkt. Dadurch können auch kleinere Anlagen von den Vorteilen der Direktvermarktung profitieren.


Kleines Beispiel:

Ich habe eine 160 kWp PV-Anlage und einen 100 kWh Batteriespeicher:

Nun scheint heute die Sonne, ich kann Strom aus meiner PV-Anlage (7ct/kWh - 10 ct/kWh)

  1. Für den Eigenverbrauch beziehen

  2. Meinen Batteriespeicher damit laden und ihn an das Netz entladen, wenn der Preis bei einem Maximum liegt (52,5 ct/kWh)

Morgen scheint die Sonne aber nicht oder nicht ausreichend genug, um meinen Batteriespeicher voll zu bekommen.

Nun lade ich meinen Batteriespeicher zu einem günstigen Preis aus dem Netz (17,6 ct/kWh) und entlade ihn an das Netz wieder bei einem Maximum Preis von 52,5 ct/kWh.


Kann ich mit meiner PV-Anlage die sonstige Direktvermarktung nutzen? Und was sind die Voraussetzungen dafür?

Ja, grundsätzlich ist es möglich, mit einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) an der sonstigen Direktvermarktung teilzunehmen. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst müssen Sie eine PV-Anlage mit einer installierten Leistung von mindestens 100 kWp betreiben. Kleinere Anlagen sind für eine Teilnahme an der sonstigen Direktvermarktung in der Regel nicht wirtschaftlich, da die Kosten für den Zugang zum Markt und die notwendigen Zulassungen und Lizenzen höher sind als die möglichen Erträge. Weiterhin müssen Sie über einen direkten Zugang zum Strommarkt verfügen und die notwendigen Zulassungen und Lizenzen besitzen. Hierzu können Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber oder bei der Bundesnetzagentur informieren.


Für die Teilnahme an der sonstigen Direktvermarktung am Strommarkt benötigen Sie verschiedene Zulassungen und Lizenzen. Hierzu gehören unter anderem:


1. Registrierung beim Marktstammdatenregister: Alle Anlagenbetreiber, die am deutschen Strommarkt teilnehmen möchten, müssen sich im Marktstammdatenregister registrieren lassen. Hierbei handelt es sich um eine zentrale Datenbank, in der Informationen zu den Anlagen und Anlagenbetreibern erfasst werden. 2. Direktvermarktungszulassung: Um Ihren Strom direkt an der Strombörse verkaufen zu können, benötigen Sie eine Zulassung für die Direktvermarktung. Diese Zulassung wird von der Bundesnetzagentur erteilt und umfasst verschiedene Anforderungen an den Anlagenbetreiber, insbesondere im Hinblick auf die Vermarktung des Stroms. 3. Bilanzkreisvertrag: Um den Strom an der Strombörse verkaufen zu können, müssen Sie sich einem Bilanzkreis anschließen. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von Stromerzeugern und -versorgern, der den Energiefluss in einem bestimmten Netzgebiet bilanziert und steuert. 4. Messkonzept: Um den Stromverbrauch und die Stromerzeugung Ihrer Anlage zu erfassen, müssen Sie ein Messkonzept erstellen und dieses von einem Messdienstleister umsetzen lassen. 5. Stromsteuererstattung: Anlagenbetreiber, die Strom direkt an der Strombörse verkaufen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Stromsteuererstattung beantragen. Hierfür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Steuerentlastung, die von der Hauptzollamt erteilt wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Verfahren zur Erlangung dieser Zulassungen und Lizenzen je nach Anlagenart und individueller Situation variieren können. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld ausführlich zu informieren und gegebenenfalls Beratung von Experten einzuholen.


Was ist die Grünstromeigenschaft des Stroms in Form von Herkunftsnachweisen?


Die Grünstromeigenschaft eines Stroms bezieht sich auf die Art und Weise, wie dieser Strom erzeugt wurde. Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen wie Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft oder Biomasse stammt, gilt als "grüner Strom", da er im Vergleich zu Strom aus fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Gas einen deutlich geringeren CO2-Fußabdruck hat und somit als umweltfreundlicher gilt. Herkunftsnachweise sind ein Instrument zur Zertifizierung der Grünstromeigenschaften von Strom. Ein Herkunftsnachweis (auch als "Herkunftsgarantie" oder "EEG-Herkunftsnachweis" bezeichnet) dokumentiert die Herkunft des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen und dient als Nachweis für den nachhaltigen Charakter des Stroms. Jeder Herkunftsnachweis repräsentiert dabei eine bestimmte Menge an erneuerbar erzeugtem Strom. Die Herkunftsnachweise werden von unabhängigen Stellen wie der Umweltgutachterorganisation (UGO) oder dem TÜV ausgestellt und können von Stromerzeugern, -händlern und -versorgern erworben werden. Die Erzeuger oder Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen erhalten beim Einspeisen des Stroms in das Netz eine bestimmte Anzahl an Herkunftsnachweisen, die sie entweder selbst nutzen oder an andere Marktteilnehmer verkaufen können. Wenn ein Stromkunde "Grünstrom" bezieht, bedeutet dies in der Regel, dass er Strom aus erneuerbaren Energiequellen bezieht und der Stromversorger hierfür entsprechende Herkunftsnachweise erworben hat. Durch den Kauf von Grünstrom und den damit verbundenen Herkunftsnachweisen kann ein Verbraucher also aktiv zur Förderung der erneuerbaren Energien beitragen und seinen persönlichen CO2-Fußabdruck reduzieren.

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